Das moderne Messwesen

Informationen zum "Smart-Meter-Rollout"

Mit Einführung des neuen Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2016 haben sich umfassende Änderungen im Zählerwesen ergeben.

Ab 2017 begann auf Grundlage dieses Gesetzes der sogenannte Smart-Meter Rollout. Dies bedeutete, dass Stück für Stück bis zum Jahr 2032 die bis dato verbauten Stromzähler durch moderne, digitale Zähler ersetzt werden sollten.

Nach dem gerichtlichen Stopp des Rollouts im Jahr 2021, soll nun durch das Gesetz zum Neustart der Energiewende (GNDEW), dem Rollout wieder neuen Schwung gegeben werden.
Das zentrale Ziel ist es, den Rollout zu beschleunigen und die Digitalisierung der Energiewende voranzubringen.
Für Haushalts- und Gewerbekunden, aber auch für Einspeiser bedeutet dies, dass, wenn es nicht schon erfolgt ist, der Messstellenbetreiber einen neuen Zähler bei Ihnen verbauen wird.

Gerne möchten wir Ihnen auf unserer Website erläutern, welche Änderungen sich für Sie ergeben und welche Ziele damit erreicht werden sollen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Beschlusskammer 8 (Bundesnetzagentur) oder unter Bundesnetzagentur (Messwesen).

Die AllgäuNetz als Ihr Verteilnetzbetreiber hat ab 2017 noch zusätzlich die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen. Dieser ist dafür verantwortlich, dass bis zum Jahr 2030 bei Haushalten und Gewerbe unter 100.000 kWh Verbrauch die neue digitale Messtechnik verbaut wird. Weiterhin übernimmt die AllgäuNetz, wie auch in der Vergangenheit, die Aufgabe der Messung und des Messstellenbetriebs Ihres Stroms.

Sie als Kunde sind jedoch frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen und ihn mit den Aufgaben der Messung und des Messstellenbetriebs zu beauftragen. Diese Rolle nennt sich dann wettbewerblicher Messstellenbetreiber.
Die allermeisten Kunden kennen noch den klassischen Ferrariszähler. Dieser wird nun ersetzt, entweder durch eine moderne Messeinrichtung oder durch ein intelligentes Messsystem. Für beide Zählertypen gibt es mehrere Hersteller, sodass wir nur auf die wesentlichen Merkmale der Zählertypen eingehen.

Haben Sie Fragen zu einem konkreten Zählermodell und dessen Bedienung, wenden Sie sich bitte direkt persönlich vor Ort oder telefonisch an uns, die Kontaktdaten finden Sie unter dem Menüpunkt Ansprechpartner.
In einem Großteil der Fälle wird Ihr alter Ferrariszähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt.
Die wesentlichen Merkmale des Zählers sind:
  • Zähler erfasst Stromverbrauch digital
  • Daneben kann die Historie Ihres Stromverbrauchs bis zu 2 Jahre gespeichert werden.
  • Der Zähler ist nicht an das Internet angeschlossen und kann keine Daten verschicken.
  • Nach wie vor müssen Sie oder der Zählerableser der AllgäuNetz einmal im Jahr den Zählerstand ablesen und an die AllgäuNetz übermitteln.
Das intelligente Messsystem wird umgangssprachlich auch Smart Meter genannt. Diese Messtechnik wird üblicherweise bei größeren Stromverbräuchen (> 6.000 kWh) verbaut, oder, wenn Sie eine Einspeiseeinheit (z.B. Solaranlage > 7 kWp) besitzen sowie Wärmepumpen etc. Das intelligente Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einer Kommunikationseinheit (Gateway).

Auf Wunsch kann ein intelligentes Messsystem auch verbaut werden, wenn Sie unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte liegen.
  • Zähler erfasst Stromverbrauch digital
  • Daneben kann die Historie Ihres Stromverbrauchs bis zu 2 Jahre gespeichert werden.
  • Zudem erfasst er ihren Zählerstand automatisiert in 15 Minuten-Taktung.
  • Die erfassten Daten werden dann über eine speziell gesicherte Datenleitung an den Messstellenbetreiber (zertifiziert durch das Bundesamt für Informationssicherheit) übermittelt.
  • Über ein Energiedatenportal können Sie Ihren Stromverbrauch und Lastverlauf visualisieren und auswerten.
Mit welchem digitalen Stromzähler die Messstelle ausgerüstet wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: ​​​​​​​
  • dem jährlichen Stromverbrauch,
  • falls vorhanden, der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage, 
  • sowie von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG wie beispielsweise einem Ladepunkt oder einer Wärmepumpe
Zur Eingruppierung des Stromverbrauches dient der Durchschnitt aus den letzten drei abgerechneten Jahresverbräuchen oder die Jahresverbrauchsprognose des Verteilnetzbetreibers.

Kriterien für Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung (mME):
  • Alle Verbrauchsgruppen mit einem Verbrauch ≤ 6.000 kWh/a.
  • Erzeugungsanlage mit einer Einspeiseleistung ≤7 kW installierter Leistung
Kriterien für Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem (iMSys):
  • Letztverbraucher mit einem Verbrauch > 6.000 kWh/a
  • Erzeugungsanlage mit einer Einspeiseleistung > 7 kWp installierter Leistung
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. b. Speicherheizungen, Wärmepumpen) 
Das neue Gesetz sieht einen verpflichtenden Rollout bis 2030 vor. 

Weiterführende Informationen rund um das Thema mME und iMSys finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur (Messeinrichtungen/Zähler)
Vor dem eigentlichen Zählerwechsel erhalten Sie zwei Informationsschreiben. Im ersten Schreiben wird Ihnen mind. 3 Monate vor dem Zählerwechsel mitgeteilt, dass Ihr derzeit vorhandener Zähler durch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem ersetzt wird.

Den tatsächlichen Termin für den Zählertausch werden wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor dem Einbaudatum nochmal schriftlich oder per Aushang im oder am Haus mitteilen. Bei der Ausstattung mit digitalen Zählern arbeitet AllgäuNetz ggf. mit Dienstleistern zusammen.

Für den Einbau einer modernen Messeinrichtung (mME) muss in der Regel keine bauliche Veränderung der Kundenanlage vorgenommen werden. Grundsätzlich passen die neuen Zähler auf den Zählerplatz der bisherigen Zähler.

Beim Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) muss zusätzlich zum jeweiligen Basiszähler pro Gebäude mindestens ein Smart Meter Gateway installiert werden. Hierfür ist entweder in neuen Zählerplätzen schon ein Platz im Zählerschrank vorgesehen, oder es wird auf dem Basiszähler befestigt. Für die Datenübertragung muss ggf. eine kleine Mobilfunk-Antenne angebracht werden. Für die Datenübertragung ist kein Internetanschluss erforderlich.
Der Zweck dieses Gesetzes ist die beschleunigte Digitalisierung der Energiewende. Das Ziel ist ein verbesserter, datengestützter Netzbetrieb und eine effiziente und nachhaltige Netzplanung, sodass die Energiewende gelingen kann.
Bisher war unser Verteilnetz darauf ausgelegt, den Strom von großen Erzeugungsanlagen zu den Verbrauchern zu transportieren (Top-Down).
Das Voranschreiten der Energiewende verändert nicht nur unsere Stromerzeugung, sondern auch unser Verbrauchsverhalten nachhaltig und stellt das Verteilnetz vor zunehmende Herausforderungen:
  • Dezentrale und volatile Erzeugungsanlagen
  • Dekarbonisierung von Verkehr und Wärme --> Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladepunkte, Speicher etc.
  • Verändertes Verbrauchsverhalten (HomeOffice, EBikes, E-Autos etc.) --> Verbrauch wird flexibler und die Lastspitzen höher
Um unser Verteilnetz und unsere Stromversorgung an diese Veränderungen anzupassen und effizient auszubauen, werden die neuen iMSys benötigt. Die Digitalisierung unseres Verteilnetzes ist für das Gelingen der Energiewende und der Sicherung unserer Energieversorgung essenziell. Neben dem Gesamtgesellschaftlichen Nutzen bringt die neue Technik auch Vorteile für jeden Einzelnen.
  • Insbesondere das iMSys ermöglicht es dem Kunden, seinen Stromverbrauch detailliert nachzuvollziehen, so dass er jederzeit in der Lage ist, seinen Verbrauch exakt zu bestimmen.
  • Zudem können durch das iMSys große Stromverbraucher identifiziert werden.
  • So kann der Kunde sein eigenes Verbrauchsverhalten optimieren und Kosten sparen.
  • Auch für die Nutzung dynamischer Stromtarife ist ein iMSys Voraussetzung.
Wieviel kostet der Umbau meines Zählers auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?

Wird der Zählerwechsel vom Messstellenbetreiber veranlasst, ist dieser für Sie kostenlos.

Die Preise für das neue Messwesen sind gesetzlich gedeckelt und in verschiedene Verbrauchs- und Einspeisegruppen unterteilt. Die Details hierzu finden Sie in § 30 MsbG bzw. in § 32 MsbG. Somit können die Messstellenbetreiber keine übertrieben hohen Preise für das neue Messwesen verrechnen, sondern sind gesetzlich an die Vorgaben gebunden. Entscheiden Sie sich für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber, so ist dieser nicht an die gesetzlichen Preise gebunden.

Um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten, haben wir mit den allermeisten Stromlieferanten in unserem Stromnetz Verträge geschlossen, die vorsehen, dass die Kosten für das Messwesen, wie schon in der Vergangenheit auch, gleichzeitig mit Ihrer Stromrechnung abgerechnet werden. Die kosten für den Messstellenbetrieb finden Sie dann als separate Position auf Ihrer Stromrechnung. In den meisten Fällen erhalten Sie von uns somit keine zusätzliche Rechnung. 
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Sollte Ihr Stromlieferant keinen solchen Vertrag mit uns abschließen wollen, so werden Sie schriftlich darüber informiert und erhalten eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb. Dieser Kostenblock darf dann bei der Rechnung Ihres Stromlieferanten nicht mehr angesetzt werden. Auch als Einspeiser erhalten Sie von uns eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb.

Preisblatt modernes Messwesen (MsbG) ab 01.01.2024
In den oben genannten Preisobergrenzen sind die Standardleistungen des Messstellenbetriebs enthalten.
Zu den Standardleistungen gehören:
  • Ausstattung der Messstelle mit einer mME oder einem iMSys
  • Messung der entnommenen und/oder erzeugten Energie und Bereitstellung der Daten an berechtigte Personen zur Erfüllung von Verträgen oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe des Netzbetreibers
Bei vorhanden sein eines iMSys müssen dem Kunden zudem folgende Informationen bereitgestellt werden:
  • Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch und die Nutzungszeit
  • Abrechnungsrelevante Tarifinformationen und zugehörige abrechnungsrelevante Messwerte zu Überprüfung der Abrechnung
  • Historische Energieverbrauchswerte für die vorangegangenen drei Jahre
  • Historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte sowie (wenn vorhanden) Zählerstandsgänge für die letzten 24 Monate
Die Einsicht der Daten kann entweder über ein Online-Portal mit geschütztem Zugang oder eine lokale Anzeigeeinheit erfolgen.
Ab 2025 müssen weitere Zusatzleistungen angeboten werden. Diese werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Die Zusatzleistungen sind nicht in der Preisobergrenze enthalten.

Weiterführende Informationen zu den Standard- und Zusatzleistungen finden Sie in § 34 MsbG
Die wichtigste Änderung für Sie ist, dass es endlich losgeht. Nachdem langen hin und her, wurden mit dem neuen Gesetz viele Prozesse verschlankt, bürokratische Hürden abgebaut und ein konkreter Rolloutplan festgeschrieben.

Zudem wurde die Notwendigkeit des Rollouts für das Gelingen der Energiewende hervorgehoben und die Verteilnetzbetreiber, welche einen erheblichen Nutzen aus dem Rollout ziehen können, an den Kosten beteiligt. Somit reduziert sich der Kostenanteil für die Anschlussnutzer.  

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) trat am 27.05.2023 in Kraft. Das neue Gesetz schafft Klarheit im Smart Meter Rollout und festigt den Messstellenbetrieb als wichtigen Baustein bei der Digitalisierung der Energiewende. 
Zudem schafft das GNDEW den nötigen Rechtsrahmen, um mit dem Rollout ab sofort beginnen zu können.

Das GNDEW beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:  Das Ziel ist es, den Einbau intelligenter Messsysteme, sogenannte Smart-Meter, unbürokratisch und schneller zu ermöglichen. 


 
Häufig ist die Rede vom sogenannten Smart-Meter-Rollout, doch was ist hierunter eigentlich genau zu verstehen? 

Der sogenannte Rollout, also der Einbau intelligenter Messsysteme, umfasst den gesetzlichen Einbaupfad sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen: 
  • Der Einbau intelligenter Messsysteme bedarf künfitg keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Hersteller am Markt erfüllen die notwendigen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Die bereits bestehenden Auflagen werden mit präzisen Vorgaben zu Speicherung, Löschungen und Anonymisierung im neuen Gesetz festgeschrieben. 
  • Der Rollout kann zudem ab sofort beginnen. Alle bereits zertifizierten Smart Meter können mit sofortiger Wirkung eingebaut werden. Bestimmte Funktionen sollen zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt werden. 
  • Das Gesetz sieht einen Rolloutplan mit verbindlichen Einbaumengen bis 2030 vor. 
  • Die Kosten für ein intelligentes Messsystem für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber werden gedeckelt. Hierfür wird im Gegenzug der Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt. 


Informationsmaterial zum Rollout
Der Rollout intelligenter Messsysteme kann nur gelingen, wenn wir die Daten Ihrer Zähler aus dem Keller übertragen können. Eine hierfür geeignete Übertragungstechnologie, die sowohl wirtschaftlich als auch technisch in den meisten Haushalten anwendbar ist, ist eine der großen Herausforderungen im Rollout.
Unser Ziel ist es, nachhaltig und fundiert die beste Technologie für das Allgäu zu finden. Hierfür testen wir unterschiedliche Übertragungstechnologien und Rolloutkonzepte in Dietmannsried. Nach Beendigung der Testphase und Auswahl der besten Technologie und Strategie, werden wir hier auf dieser Seite über unseren Rolloutplan informieren. 

Bis dahin, bitten wir Sie herzlich um Geduld. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. 
Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrem Zählertypen, der Abrechnung des Messstellenbetriebs oder sonstige Punkte, die bezogen auf das neue Messwesen noch unklar geblieben sind, dann kontaktieren Sie uns gern unter:

AllgäuNetz GmbH & Co. KG
Illerstraße 18
87435 Kempten (Allgäu)
Tel.: 0831 96006-0


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